Darf man auf dem eigenen Grundstück eigentlich alles machen, was man möchte? Ob nun ein extra Carport bauen, den Garten umgraben oder die Bäume wachsen lassen- manche Vorhaben auf dem eigenen Grundstück haben mitunter schon zu heftigen Nachbarstreits geführt. Der nachfolgende Text erklärt daher zumindest in Grundzügen, was auf dem eigenen Grundstück überhaupt erlaubt ist und was nicht.

Die Antwort ist gar nicht einfach

Ob man nun den Garten wild wuchern lässt, sich gerne nackt im Garten aufhält oder Hühner hält- als Grundstücksbesitzer hat man eine Menge Rechte sich auf dem eigenen Grundstück auszuleben und zu verwirklichen. Dies könnte auch beinhalten, eine Parkplatzsperre aufzubauen. Doch warum dann das Wort „könnte“? Weil es eben mit den Rechten auf dem eigenen Grundstück nicht immer so einfach und klar ist. Grundsätzlich werden Grundstücksbesitzern etliche Freiheiten und Rechte zugestanden, ob nun die Gartengestaltung, das Aufstellen, bzw. bauen eines Pools und vieles weitere mehr. Fast alles ist erlaubt und möglich, sofern es nicht mit dem Grundgesetz bzw. örtlichen Gesetzen in Konflikt steht.

Warum man längst nicht alles auf dem eigenen Grundstück bauen darf

Ein Turm, einen neuen Carport, ein eigenes Gebäude, um Partys zu schmeißen? Wer glaubt, dass er „einfach“ so den Spaten in die Hand nehmen und bauen kann, was ihm gefällt, der irrt hier leider. Um nicht in eine böse Falle zu tappen, sollten sich Grundstücksbesitzer genau mit ihrem Grundstück auseinandersetzen. In der Regel können sie das bei ihrer Gemeinde tun und dort einen Bebauungsplan (auch B-Plan genannt) einsehen. Dort ist festgelegt, zu welchem „Zweck“ das Grundstück eingetragen wurde, also privat, für wirtschaftliche bzw. landwirtschaftliche Zwecke? Nach diesen Kriterien kann es entscheidend sein, was genau alles auf dem Grundstück gebaut werden darf. Im Zweifelsfall sollte man immer beim Bauamt der Gemeinde nachfragen. Sicherlich wird sich niemand an einer Gartenlaube stören, an einem riesigen Carport hingegen können sich die Geister scheiden. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze eingehalten wird, diese Frage kann beim Errichten eines Zaunes, einer Mauer etc. von Bedeutung sein. Um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man auch mit den Nachbarn ggf. sprechen und ihnen erklären, was genau gebaut werden soll, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Das eigene Grundstück „vermüllen“ lassen

Manche Leute lassen ihr Grundstück regelrecht „vermüllen“, deponieren dort alte Haushaltsgeräte, Bauschutt oder ähnliches. Wer nun meint, er könne ja tun und lassen, was er möchte, liegt auch hier mit diesem Grundsatz falsch. Wer Müll regelrecht auf seinem Grundstück hortet, verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches die umweltgemäße Entsorgung von Abfall und Müll regelt. Auch aus hygienischer Sicht ist eine „Vermüllung“ des Grundstücks kritisch zu sehen, da Ratten und andere Tiere angelockt werden. In diesen extremen Fällen können Behörden (etwa das Landratsamt) dafür sorgen, dass der Müll durch den Besitzer entsorgt werden muss. Reagiert er nicht auf Forderungen und Fristen, kann der Müll sogar ohne Einverständnis des Eigentümers (meist auf dessen Kosten) entsorgt werden. Somit kann und darf man nicht alles auf seinem Grundstück tun, was man vielleicht gerne möchte.

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